Liebe Abteilungen, Gruppen, Firmen,

die Bogensportabteilung des 1. SV Fasanenhof in Stuttgart bietet für Gruppen Einzeltermine zum Kennenlernen oder als Teamevent an. Mitzubringen ist, gute Laune und bequeme Kleidung ( wenn möglich eng anliegend ). Material und Betreuung stellen wir. Wenn gewünscht organisieren wir ein kleines Turnier und Pokale für die ersten Plätze.  

Ablauf:

- Vorstellung der verschiedenen Bogentypen, der Ausstattung und des Bogenplatze, insbesondere der Sicherheitsregeln

- Ausstattung der Teilnehmer mit Material (olympische Recurvebögen), passend je Körpergröße und Kraft

Übungen zu Körperhaltung und dem richtigen Bewegungsablauf beim Schießen. Aufwärmtraining von dem ersten Schuss. 

Theoretische Einweisung in das Bogenschießen. Technische Grundkenntnisse und praktische Einführung zum Zielen mit dem Visier, Einführung in die Materialkunde des Bogenschießens, sowie wichtige Sicherheitshinweise!

- Turnier - Entfernung 10 oder 18 Meter

- Siegerehrung

Dauer:  ca. 2,5 Stunden 

Teilnehmerzahl: max. 10 Personen pro Event 

Kosten: 30 € pro Teilnehmer ( inklusive Leihbogen, Pfeile und Schutzausrüstung ) 

Termine nach individueller Vereinbarung

 

 

 

AGBs / Teilnahmebedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsausschluss

Anmeldung
Es ist eine schriftliche Anmeldung für die Kurse erforderlich. Diese muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Anmeldung ist verbindlich und als Vertrag zwischen Veranstalter und Teilnehmer/In anzusehen. Mit der Anmeldung bestätigt die Teilnehmer/In, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Haftungsausschluss sorgfältig gelesen hat und dem Inhalt zustimmt. Es erfolgt eine Anmeldebestätigung mündlich, per Telefon oder per Mail. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Bezahlung der Kursgebühr per Überweisung.

 

Zahlungsweise
Sobald eine Anmeldung erfolgt ist, besteht seitens der Teilnehmer/In Zahlungspflicht. Die Zahlung der anfallenden Gebühr hat spätestens bei Kursbeginn zu erfolgen. Die Zahlung ist möglich - per Barzahlung; - per Überweisung; Verhinderung oder Nichtteilnahme entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Haftungsausschluss
a) bei Unfall, Diebstahl und anderen Schadensfällen wird keine Haftung seitens der Kursleitung bzw. des Veranstalters übernommen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur möglich, wenn aus ärztlicher Sicht keine Einwände und keine gesundheitliche Risiken bestehen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gesunde Menschen. Bei gesundheitlichen Bedenken ist ein ärztlicher Rat einzuholen. Sollte trotz gesundheitlicher Bedenken eine Teilnahme erfolgen, geschieht dies in völliger Eigenhaftung seitens der Teilnehmer/In. Der Veranstalter bzw. die Kursleitung übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für entstehende Schäden oder gesundheitlicher Verschlimmerung. Die Kursleitung ist über bestehende Risiken zu informieren und aufzuklären. In diesem Fall ist der Kursleitung vorbehalten, die Teilnehmer/In weiter zu unterrichten. Auf keinen Fall und in keiner Weise jedoch führt eine Mitteilung der gesundheitlichen Risiken seitens der Teilnehmer/In zur Haftungsübernahme seitens der Kursleitung oder des Veranstalters.

b) für Druck- und Schreibfehler in Flyern, Programmen u. ä. wird keine Haftung übernommen. Irrtümer und Fehler vorbehalten.

Abmeldung/ Rücktritt/ Verhinderung
Abmeldungen und Vertragsrücktritt sind grundsätzlich nicht möglich. Abmeldungen bedürfen einer Schriftform. Bei nicht fristgerechter Abmeldung ist die volle Gebühr zu zahlen. Nichterscheinen oder Verhinderung der Teilnehmer/In entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Verhinderung der Kursleitung
Bei Verhinderung oder Erkrankung der Kursleitung wird eine Vertretung gestellt oder nach Absprache mit den Teilnehmer/In ein Ersatztermin gefunden. Gegebenenfalls wird der Termin gestrichen und bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.

Programmänderungen
Eventuelle Programmänderungen vorbehalten.

Hausordnung
Die Hausordnung auf dem Sportgelände ist einzuhalten.

Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

Stand September 2016

 

Kontakt

Geschäftsstelle des 1.SV Fasanenhof 1965 e.V.

1. SV Fasanenhof 1965 e.V.
Logauweg 21
70565 Stuttgart
Tel.: 0711 / 715 86 85
Fax: 0711 / 715 86 85

 

Kuno Betz Tel: 0711 - 99 77 99 30                           Abteilungsleiter

bogensport.fasanenhof[ät]gmx.de                           

Birgit Dirksmöller Tel: 0711 - 71 21 70                   Stv. Abteilungsleiterin

birgit.svfasanenhof[ät]gmx.net

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Letzte Aktualisierung: BL 06.03.2024

                                                                                                                                   Webmaster: Bernd Lehrer

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